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nurnoch 200 Tage bis Wacken 06
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Seite 1 von 2

Autor:  Matze [ So 15. Jan 2006, 12:23 ]
Betreff des Beitrags:  nurnoch 200 Tage bis Wacken 06

wollte ich ja nur nochmal gesagt haben *grinst*

Autor:  Daywalker666 [ Do 16. Feb 2006, 11:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Guden.Also so wie es aussieht werd ich dieses Jahr nicht dabei sein k?nnen.:-(Ich bin n?mlich seit kurzem Arbeitslos und ich wei? nicht,ob ich ne neue Stelle bis da hin finde und dann in dem Zeitraum Urlaub bekomme.
Bin deswegen auch nicht besonders gut gelaunt. :twisted: Aber man sieht sich.
Stay Heavy

Autor:  Sonshitsu [ Do 16. Feb 2006, 17:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich muss auch noch ausdiskutieren, ob ich meinen Zivi Urlaub f?r das Wacken Wochenende nehmen kann. Hoffen wir es mal... :)

Autor:  Knochennager [ Do 2. Mär 2006, 11:16 ]
Betreff des Beitrags: 

Zitat:
Ich bin n?mlich seit kurzem Arbeitslos
Das ist ja ?rgerlich. Dir hat es doch eigentlich da sehr gefallen, wenn ich mich nicht irre. Hoffentlich findest du wieder was.

Autor:  Daywalker666 [ Di 7. Mär 2006, 01:25 ]
Betreff des Beitrags: 

Die Arbeit hat schon Spa? gemacht,nur wenn man dauernd von der Chefetage h?rt,das man Drogens?chtig ist und man sich doch ?berlegen sollte,ob der Job das rictige f?r einen ist,tickt man halt mal aus und sagt der Leitung,das sie einen mal kreuzweise k?nnen.........

Autor:  Casi der Erste [ Di 7. Mär 2006, 09:00 ]
Betreff des Beitrags: 

H? ? Zeig' die Arschl?cher wegen ?bler Nachrede an :evil:

Autor:  Knochennager [ Di 7. Mär 2006, 17:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Ja, irgend was in der Art mu?t du doch machen k?nnen. Wenn DAS der einzige Grund sein soll, ist eine K?ndigung nicht haltbar. Zumindest nur mit fetter Abfindung.

Autor:  Julian [ Di 7. Mär 2006, 21:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Bin dabei !

Wack???n !


und jo... schau ob du die typen juristisch ficken kannst, das ist ne unversch?mtheit, die verdienen nen mords stiefel...

Wie kommen die ?berhaupt darauf das du Junkst?

Autor:  Nina [ Mi 8. Mär 2006, 11:58 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich wei? ja nicht genau was alles vorgefallen ist und auch nicht was Du deinem Chef alles vor den Kopf geknallt hast aber als Azubi stehst Du grunds?tzlich unter einem besonderen K?ndigungsschutz und es sollte schwer sein Dich rauszuwerfen wenn Du nicht silberne L?ffel geklaut hast bzw. Dich wirklich unter Drogeneinfluss Deinen Sch?tzlingen gen?hert hast. Also lass dass nicht so auf Dir sitzen, immerhin d?rfte es schwer sein im 3. Jahr noch einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden und wenn Du die Ausbildung schmei?t waren die letzten Jahre umsonst. Aber das wei?t Du ja bestimmt selber alles...

Autor:  Nina [ Mi 8. Mär 2006, 13:30 ]
Betreff des Beitrags: 

?brigens, das sagt das Gesetz dazu:

BBiG ? 22

? 22 K?ndigung

(1) W?hrend der Probezeit kann das Berufsausbildungsverh?ltnis jederzeit ohne Einhalten einer K?ndigungsfrist gek?ndigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverh?ltnis nur gek?ndigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer K?ndigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer K?ndigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich f?r eine andere Berufst?tigkeit ausbilden lassen wollen.


(3) Die K?ndigung muss schriftlich und in den F?llen des Absatzes 2 unter Angabe der K?ndigungsgr?nde erfolgen.

(4) Eine K?ndigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur K?ndigung Berechtigten l?nger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes G?teverfahren vor einer au?ergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.


So, ein wichtiger Grund kann nat?rlich vieles sein...wenn das immer so klar w?re g?bs ja auch keine Rechtsanw?lte und Gerichte.
Ach und hier noch was:

BBiG ? 23

? 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

(1) Wird das Berufsausbildungsverh?ltnis nach der Probezeit vorzeitig gel?st, so k?nnen Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund f?r die Aufl?sung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des ? 22 Abs. 2 Nr. 2.

(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverh?ltnisses geltend gemacht wird.



Vielleicht kannst Du ja was damit anfangen!:-)

Autor:  Sonshitsu [ Fr 12. Mai 2006, 23:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Kann den Ziviurlaub nicht nehmen.. hoffe auf anderwertigen Zeitausgleich :(

Autor:  Sonshitsu [ So 11. Jun 2006, 13:58 ]
Betreff des Beitrags: 

ARGh... da sah es schonmal gut aus und jetzt wirds nochmal zum Zittern ( Fehler im Juli Dienstplan, der zu weniger Zeitausgleich im August f?hren k?nnte ). Und grade jetzt ist die Chefin zwei Wochen auf Urlaub ><

Autor:  Julian [ Mo 12. Jun 2006, 21:39 ]
Betreff des Beitrags: 

fuck

Autor:  Casi der Erste [ Di 13. Jun 2006, 12:18 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich habe mich gestern erfolgreich f?r die m?ndliche Zwischenpr?fung angemeldet...nun bleibt nur noch der Termin abzuwarten, bis auch ich meine endg?ltige Wackenzusage geben kann. H?rde No.1 ist ja schon genommen, da die schriftliche Zwischenpr?fung "bereits" am 28.07. stattfinden wird.

Autor:  Knochennager [ Di 13. Jun 2006, 17:43 ]
Betreff des Beitrags: 

Zitat:
Ich habe mich gestern erfolgreich f?r die m?ndliche Zwischenpr?fung angemeldet...nun bleibt nur noch der Termin abzuwarten, bis auch ich meine endg?ltige Wackenzusage geben kann.
Na, wahrscheinlich wirst du den Termin eh' erst zwei Wochen vor der Pr?fung erfahren, so ist das n?mlich bei allen Pr?fern, au?er beim Stocki.

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